Weiter Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind:

  • Bei Kündigung von Bauverträgen: Ermittlung des entgangenen Gewinns oder der ersparten Aufwendungen
  • Bei Kündigung von Pauschalverträgen, bei anderen Teilausführungen oder bei gestörten Ausführungen von Bauleistungen: Bewertung der ausgeführten Leistungen.
  • Bei Mängeln: Ermittlung der Mängelbeseitigungskosten.
    Unbedingte Voraussetzung hierfür ist die Klärung der  erforderlichen Maßnahmen und des Leistungsumfangs.
  • Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten nach DIN 277, Klarstellung der Zuordnungen. Kostenschätzung nach DIN 276.